Vorbehalt der Nachprüfung
Kurz erklärt
Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bescheid ist vorläufig und kann jederzeit geändert werden.
Was dahintersteckt
Steht ein Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, ist der Fall noch nicht abschließend geprüft. Beide Seiten können Änderungen beantragen, solange der Vorbehalt besteht. Er entfällt spätestens mit Ablauf der Festsetzungsfrist.
Beispiel aus der Praxis
Bescheide nach Betriebsprüfungsanmeldung ergehen häufig unter Vorbehalt.
Was das für dich heißt
Mit Vorbehalt kannst du auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch eine Änderung beantragen. Das ist oft der einfachere Weg.