Steuern

Vorbehalt der Nachprüfung

Kurz erklärt

Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bescheid ist vorläufig und kann jederzeit geändert werden.

Was dahintersteckt

Steht ein Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, ist der Fall noch nicht abschließend geprüft. Beide Seiten können Änderungen beantragen, solange der Vorbehalt besteht. Er entfällt spätestens mit Ablauf der Festsetzungsfrist.

Beispiel aus der Praxis

Bescheide nach Betriebsprüfungsanmeldung ergehen häufig unter Vorbehalt.

Was das für dich heißt

Mit Vorbehalt kannst du auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch eine Änderung beantragen. Das ist oft der einfachere Weg.

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