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Fristenrechner für Behördenbescheide

Bescheiddatum eingeben und sehen, wann deine Frist wirklich endet. Berücksichtigt die Zugangsvermutung von drei Tagen, die Berechnung nach den Paragrafen 187 bis 193 BGB, Wochenenden und die Feiertage deines Bundeslandes.

So wird gerechnet

  1. Zugang bestimmen. Bei einfachem Brief gilt der dritte Tag nach Aufgabe zur Post als Zugangstag. Fällt dieser auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
  2. Fristbeginn. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag um 0 Uhr.
  3. Fristende bei Monatsfristen. Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der dem Zugangstag der Zahl nach entspricht. Fehlt dieser Tag im Monat, endet sie am letzten Tag des Monats.
  4. Verschiebung. Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Grundlage sind die Paragrafen 187 bis 193 BGB, für Verwaltungsverfahren über Paragraf 31 VwVfG. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Zustellung mit Urkunde zählt das dort dokumentierte Datum.

Häufige Fehler bei Fristen

Ich habe den Brief erst später aus dem Briefkasten geholt

Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Entscheidend ist, wann der Brief in deinen Machtbereich gelangt ist. Urlaub schützt nicht vor Fristablauf, deshalb lohnt sich eine Postvollmacht bei längerer Abwesenheit.

Zählt das Datum im Bescheid oder der Poststempel?

Maßgeblich ist der Zugang. Die Behörde muss ihn beweisen, wenn du ihn substantiiert bestreitest. Deshalb den Umschlag aufheben, wenn Bescheiddatum und Poststempel auseinanderfallen.

Reicht eine E-Mail zur Fristwahrung?

Nicht überall. Viele Behörden verlangen Schriftform oder ein förmliches Postfach. Sicher ist die Post oder die persönliche Abgabe mit Eingangsstempel.

Was, wenn die Frist schon abgelaufen ist?

Dann bleibt der Antrag auf Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Versäumnis oder, im Sozialrecht, der Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB X.