Redaktionsrichtlinien
Wie Inhalte auf Behörden.net entstehen, geprüft und aktualisiert werden.
1. Quellen
Grundlage sind ausschließlich geltende Gesetze und Verordnungen, insbesondere VwVfG, VwGO, SGB I bis XII, AO, OWiG, BGB und die einschlägigen Landesgesetze. Jeder Lexikonbegriff nennt seine Rechtsgrundlage. Wo Regelungen zwischen Bund und Ländern abweichen, sagen wir das ausdrücklich.
2. Musterschreiben
Vorlagen decken den Regelfall ab. Sie enthalten die Angaben, die Behörden für die Zuordnung brauchen, und verzichten auf Formulierungen, die dem Absender schaden können. Sie werden bewusst knapp gehalten, weil kurze Schreiben schneller bearbeitet werden.
3. Aktualität
Beträge, Fristen und Verfahrenswege ändern sich. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig und bei bekannt gewordenen Gesetzesänderungen. Wo sich Werte häufig ändern, nennen wir keine Zahl, sondern verweisen auf die zuständige Stelle. Das ist unbequemer, aber verlässlicher als eine veraltete Zahl.
4. Keine Rechtsberatung
Wir geben allgemeine Informationen und Vorlagen. Eine Bewertung des Einzelfalls, wie sie das Rechtsdienstleistungsgesetz Anwälten vorbehält, findet nicht statt. Bei erkennbar komplexen Fällen weisen wir auf anwaltliche Beratung und Beratungshilfe hin.
5. Werkzeuge
Fristenrechner und Generator arbeiten mit nachvollziehbaren Regeln, die auf der jeweiligen Seite offengelegt sind. Der Fristenrechner zeigt jeden Rechenschritt einzeln, damit das Ergebnis überprüfbar bleibt. Er ersetzt nicht die Prüfung der Rechtsbehelfsbelehrung im konkreten Bescheid.
6. Korrekturen
Fehler melden lohnt sich. Über die Kontaktseite erreichst du die Redaktion direkt. Inhaltliche Korrekturen setzen wir in der Regel innerhalb von drei Werktagen um.
7. Unabhängigkeit
Es gibt keine bezahlten Platzierungen in Vorlagen, Lexikon oder Ratgebern. Sollte künftig Werbung geschaltet werden, wird sie klar gekennzeichnet und hat keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte.