Sozialleistungen
Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, Kindergeld.
AntragsprinzipOhne Antrag keine Leistung, auch wenn der Anspruch besteht.BedarfsgemeinschaftDie Personen, deren Einkommen beim Bürgergeld gemeinsam berücksichtigt wird.BürgergeldDie Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, früher Arbeitslosengeld II.ElterngeldDie Lohnersatzleistung nach der Geburt eines Kindes.ElternzeitDie unbezahlte Freistellung vom Job zur Betreuung des Kindes.KindergeldDie monatliche Leistung für Kinder, gezahlt von der Familienkasse.Kosten der UnterkunftMiete und Heizung, die das Jobcenter oder Sozialamt übernimmt.RegelbedarfDer pauschale Betrag für den täglichen Lebensunterhalt.VeränderungsmitteilungDie Pflicht, Änderungen sofort zu melden.WeiterbewilligungDer Folgeantrag, mit dem eine Leistung über den Bewilligungszeitraum hinaus verlängert wird.WohngeldDer Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen.