Grundlagen
Verwaltungsakt, Bescheid, Zuständigkeit: die Begriffe, die in jedem Verfahren vorkommen.
AllgemeinverfügungEin Verwaltungsakt, der sich an einen größeren, bestimmbaren Personenkreis richtet.AmtshilfeDie Unterstützung einer Behörde durch eine andere.BescheidDas Schreiben, mit dem eine Behörde ihre Entscheidung mitteilt.BestandskraftDer Zustand, in dem ein Bescheid nicht mehr mit Widerspruch oder Klage angreifbar ist.ErmessenDer Entscheidungsspielraum der Behörde, wenn das Gesetz mehrere Ergebnisse zulässt.HärtefallEine Ausnahmesituation, die eine abweichende Entscheidung rechtfertigt.NichtigkeitDer Bescheid ist von Anfang an unwirksam, weil er an einem besonders schweren Fehler leidet.RechtsbehelfsbelehrungDer Abschnitt am Ende des Bescheids, der Frist, Form und Adressat des Rechtsbehelfs nennt.VerwaltungsaktJede Entscheidung einer Behörde, die deinen Einzelfall regelt und nach außen wirkt.ZuständigkeitWelche Behörde deinen Fall überhaupt bearbeiten darf.