Fristen und Zugang

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kurz erklärt

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Die zweite Chance, wenn du eine Frist unverschuldet versäumt hast.

Was dahintersteckt

Wer ohne eigenes Verschulden eine gesetzliche Frist versäumt, kann Wiedereinsetzung beantragen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, die versäumte Handlung ist gleichzeitig nachzuholen. Die Gründe sind glaubhaft zu machen.

Beispiel aus der Praxis

Krankenhausaufenthalt, nachgewiesener Postfehler, plötzlicher Todesfall in der Familie.

Was das für dich heißt

Urlaub, Arbeitsüberlastung und Nichtwissen gelten in der Regel nicht als unverschuldet.

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