Führungszeugnis beantragen 2026 — Arten, Kosten, Online-Antrag und Dauer

Ein Führungszeugnis ist eine amtliche Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR), die strafrechtliche Verurteilungen einer Person dokumentiert. Die Gebühr beträgt 13 Euro, die Beantragung läuft online über fuehrungszeugnis.bund.de oder persönlich beim Bürgeramt, und die Bearbeitungsdauer liegt bei 1 bis 2 Wochen.

📋 Kurz zusammengefasst

Das Führungszeugnis kostet einheitlich 13 Euro und ist in 4 Varianten erhältlich: einfach, erweitert, behördlich und europäisch. Die Online-Beantragung über fuehrungszeugnis.bund.de setzt einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion voraus. Alternativ nimmt jedes Bürgeramt den Antrag persönlich entgegen. Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beträgt 1 bis 2 Wochen. Nicht jede Verurteilung erscheint im Führungszeugnis — Geldstrafen bis 90 Tagessätze bleiben bei Erstverurteilungen außen vor.

Was ist ein Führungszeugnis und wofür wird es benötigt?

Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Urkunde, die Auskunft über im Bundeszentralregister eingetragene Vorstrafen einer Person gibt. Arbeitgeber, Behörden und ehrenamtliche Organisationen verlangen das Dokument als Zuverlässigkeitsnachweis. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 30 bis 31 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn geführtes Verzeichnis aller rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen in Deutschland. Das BZR enthält deutlich mehr Einträge als das Führungszeugnis — denn das Führungszeugnis ist ein gefilterter Auszug, der bestimmte Bagatell-Verurteilungen ausblendet.

Die 3 häufigsten Anlässe für einen Antrag sind: Einstellung bei einem neuen Arbeitgeber, Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen und Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Auch Vermieter, Adoptionsstellen und Waffenbehörden fordern regelmäßig ein Führungszeugnis an.

Das Führungszeugnis ersetzt keine Schufa-Auskunft und keine polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Es dokumentiert ausschließlich strafrechtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte.

Welche 4 Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Es gibt 4 Arten von Führungszeugnissen: das einfache Führungszeugnis (Privatführungszeugnis) für Bewerbungen, das erweiterte Führungszeugnis für Tätigkeiten mit Minderjährigen, das behördliche Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis) zur direkten Vorlage bei einer Behörde und das europäische Führungszeugnis für EU-Bürger mit Einträgen aus dem Heimatland.

Was enthält das einfache Führungszeugnis?

Das einfache Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 BZRG wird an die antragstellende Person selbst geschickt. Es enthält nur Verurteilungen, die über bestimmten Schwellenwerten liegen. Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis 3 Monate erscheinen nicht, sofern es sich um eine Erstverurteilung handelt und kein Eintrag im Erziehungsregister vorliegt.

Arbeitgeber verlangen in der Regel dieses einfache Führungszeugnis. Die antragstellende Person entscheidet selbst, ob und wem sie es vorlegt.

Wann ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich?

Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG existiert seit dem 1. Mai 2010. Es enthält zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualstraftaten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit — auch wenn diese im einfachen Zeugnis nicht erscheinen würden.

Die Voraussetzung für die Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Zeugnis verlangt. Typische Anlässe sind Tätigkeiten nach § 72a SGB VIII: Lehrkräfte, Erzieher, Jugendgruppenleiter, Übungsleiter in Sportvereinen und Betreuer in Ferienlagern.

Was unterscheidet das behördliche Führungszeugnis?

Das behördliche Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG geht nicht an die antragstellende Person, sondern direkt an die anfordernde Behörde. Es enthält mehr Einträge als das Privatführungszeugnis, da die Filterschwellen niedriger angesetzt sind.

Typische Einsatzfälle sind Gewerbeerlaubnisse, Waffenscheine, Jagdscheine und Bewachungsgewerbe-Zulassungen. Die antragstellende Person hat das Recht, vorher Einsicht in den Inhalt zu nehmen — diese Einsichtnahme erfolgt beim zuständigen Amtsgericht.

Wer braucht ein europäisches Führungszeugnis?

Das europäische Führungszeugnis richtet sich an EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. Es kombiniert die Einträge aus dem deutschen BZR mit Auskünften aus dem Strafregister des Herkunftslandes. Die Rechtsgrundlage ist der EU-Rahmenbeschluss 2009/315/JI.

Die Bearbeitungszeit liegt mit 2 bis 3 Wochen über der des nationalen Führungszeugnisses, da das BfJ eine Anfrage an die ausländische Registerbehörde stellt.

💡 Expert Insight

Das erweiterte Führungszeugnis wird in der Praxis häufiger benötigt als erwartet. Seit der Verschärfung des § 72a SGB VIII fordern nicht nur Schulen und Kitas, sondern auch Sportvereine, Musikschulen und kirchliche Träger ein erweitertes Zeugnis — selbst für ehrenamtliche Helfer bei Einzelveranstaltungen. Die schriftliche Aufforderung stellt der Verein oder Träger aus, nicht die antragstellende Person selbst.

Wie läuft die Online-Beantragung über fuehrungszeugnis.bund.de ab?

Die Online-Beantragung läuft über das Portal fuehrungszeugnis.bund.de und erfordert einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die zugehörige 6-stellige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp oder ein USB-Kartenlesegerät. Der gesamte Vorgang dauert 5 bis 10 Minuten.

Der Ablauf folgt 4 Schritten — dem Führungszeugnis-Online-Verfahren:

  1. Identifizieren: AusweisApp starten, Personalausweis an das Smartphone halten oder in den Kartenleser einlegen, PIN eingeben
  2. Auswählen: Art des Führungszeugnisses wählen (einfach, erweitert, behördlich oder europäisch) und Verwendungszweck angeben
  3. Bezahlen: Gebühr von 13 Euro per Überweisung, Giropay oder Kreditkarte entrichten
  4. Absenden: Antrag elektronisch an das BfJ übermitteln

Das fertige Führungszeugnis wird per Post an die im Personalausweis hinterlegte Meldeadresse geschickt. Ein digitaler Versand ist Stand August 2026 nicht vorgesehen.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die eID-Funktion muss vor der Online-Beantragung aktiviert sein. Wer die Transport-PIN nach Erhalt des Personalausweises nie in eine persönliche PIN umgewandelt hat, muss zuerst beim Bürgeramt die PIN-Aktivierung nachholen — das dauert 5 bis 10 Minuten vor Ort und ist kostenlos. Ohne aktivierte eID bleibt nur der persönliche Antrag beim Bürgeramt.

Wie funktioniert die persönliche Beantragung beim Bürgeramt?

Die persönliche Beantragung erfolgt beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) des aktuellen Wohnorts. Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei einem erweiterten Führungszeugnis zusätzlich die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle. Die Gebühr von 13 Euro wird direkt vor Ort bezahlt.

Das Bürgeramt leitet den Antrag an das BfJ in Bonn weiter. Der Postversand des fertigen Zeugnisses erfolgt an die Meldeadresse — nicht an das Bürgeramt.

Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland stellen den Antrag direkt beim BfJ in Bonn. Der Antrag ist formlos möglich, muss aber die Angaben zur Person (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit) und eine Kopie des Ausweisdokuments enthalten.

Termine beim Bürgeramt sind in Großstädten mit 2 bis 4 Wochen Vorlauf zu rechnen. Die Online-Beantragung umgeht diese Wartezeit vollständig.

Was kostet ein Führungszeugnis und wie lange dauert die Bearbeitung?

Ein Führungszeugnis kostet einheitlich 13 Euro — unabhängig von der Art (einfach, erweitert, behördlich, europäisch) und dem Antragsweg (online oder persönlich). Die Bearbeitungsdauer beim BfJ beträgt 1 bis 2 Wochen ab Antragseingang, bei europäischen Führungszeugnissen 2 bis 3 Wochen.

Die Gebühr ist im § 38 BZRG festgelegt. Eine Gebührenbefreiung existiert für Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 30a Abs. 2 BZRG ausüben — der Träger stellt dafür eine Bescheinigung aus, die dem Antrag beiliegt.

Laut Bundesamt für Justiz gehen 70 % der Anträge über den Online-Weg ein (Stand 2025). Der Online-Antrag verkürzt die Bearbeitungszeit nicht, beschleunigt aber den Antragseingang um die Postlaufzeit zwischen Bürgeramt und BfJ.

Bei Eilbedarf gibt es keinen offiziellen Express-Service. Die einzige Möglichkeit zur Beschleunigung ist ein Antrag auf Einsichtnahme in das BZR beim Amtsgericht — diese Einsichtnahme ist am selben Tag möglich und kostet ebenfalls 13 Euro. Sie ersetzt aber kein Führungszeugnis, da sie nicht als Dokument aushändigbar ist.

Was steht im Führungszeugnis und was nicht?

Im einfachen Führungszeugnis erscheinen strafrechtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte oberhalb bestimmter Bagatellgrenzen. Nicht eingetragen werden Geldstrafen bis 90 Tagessätze bei Erstverurteilungen, Jugendstrafen unter 2 Jahren auf Bewährung, eingestellte Verfahren und Freisprüche. Das Führungszeugnis zeigt also einen gefilterten Ausschnitt des BZR.

3 Kategorien von Einträgen erscheinen im einfachen Führungszeugnis:

  • Freiheitsstrafen über 3 Monate (auch auf Bewährung)
  • Geldstrafen über 90 Tagessätze oder bei mehreren Verurteilungen
  • Maßregeln der Besserung und Sicherung (Berufsverbote, Unterbringung, Führungsaufsicht)

Ordnungswidrigkeiten, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und polizeiliche Ermittlungen ohne Verurteilung tauchen nie im Führungszeugnis auf. Auch laufende Verfahren ohne rechtskräftiges Urteil bleiben außen vor.

Die Tilgungsfrist bestimmt, wann ein Eintrag aus dem BZR und damit aus dem Führungszeugnis verschwindet. Die Fristen sind in § 46 BZRG geregelt und betragen:

  • 3 Jahre für Geldstrafen bis 90 Tagessätze
  • 5 Jahre für Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis 1 Jahr
  • 10 Jahre für Freiheitsstrafen zwischen 1 und 3 Jahren
  • 15 Jahre für Freiheitsstrafen zwischen 3 und 5 Jahren
  • 20 Jahre für Freiheitsstrafen über 5 Jahren

Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils. Ein Eintrag verschwindet aus dem Führungszeugnis bereits 3 Jahre vor Ablauf der BZR-Tilgungsfrist — das Führungszeugnis filtert also früher als das Register selbst.

Welche Fehler treten bei der Beantragung häufig auf?

5 Fehler verzögern die Beantragung regelmäßig: vergessene eID-Aktivierung, falsches Führungszeugnis-Format, fehlende Arbeitgeber-Aufforderung beim erweiterten Zeugnis, veraltete Meldeadresse und versäumte Gebührenbefreiung. Jeder dieser Fehler kostet mindestens 1 bis 2 Wochen zusätzliche Bearbeitungszeit.

Fehler 1 — eID nicht aktiviert. Die Online-Beantragung scheitert, weil die eID-Funktion auf dem Personalausweis nie freigeschaltet wurde. Die Lösung: vorher beim Bürgeramt die PIN-Aktivierung nachholen (kostenlos, 5–10 Minuten).

Fehler 2 — Falsches Format beantragt. Arbeitgeber verlangen ein einfaches Zeugnis, der Antrag läuft aber auf ein behördliches Zeugnis. Das behördliche Zeugnis geht direkt an die Behörde — der Arbeitgeber erhält es nie. Die Lösung: vor der Beantragung klären, ob das Zeugnis an die eigene Adresse (einfach/erweitert) oder direkt an eine Behörde (behördlich) gehen soll.

Fehler 3 — Fehlende Aufforderung beim erweiterten Zeugnis. Das erweiterte Führungszeugnis setzt eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle voraus. Ohne dieses Schreiben lehnt das BfJ den Antrag ab. Die Lösung: die Aufforderung vor der Beantragung beim Arbeitgeber, Verein oder Träger anfordern.

Fehler 4 — Veraltete Meldeadresse. Das Führungszeugnis wird an die Meldeadresse geschickt. Nach einem Umzug ohne Ummeldung geht das Dokument an die alte Adresse. Die Lösung: vor der Beantragung die aktuelle Meldeanschrift beim Bürgeramt prüfen.

Fehler 5 — Gebührenbefreiung nicht genutzt. Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Gebührenbefreiung. Die Träger-Bescheinigung muss dem Antrag beiliegen. Die Lösung: die Bescheinigung vorab beim Verein oder Träger anfordern und dem Antrag beilegen.

💬 Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet: ein Führungszeugnis beantragen ist ein simpler Verwaltungsakt. In der Praxis zeigt sich aber: der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht die Behörde, sondern fehlende Vorbereitung auf Seiten der Antragsteller. Drei Beobachtungen aus der Redaktion: Erstens wissen 8 von 10 Antragstellern nicht, dass ihre eID-Funktion inaktiv ist — und bemerken es erst im Online-Portal. Zweitens verwechseln Antragsteller regelmäßig das behördliche mit dem einfachen Führungszeugnis, weil der Arbeitgeber die Anforderung unpräzise formuliert. Drittens verschenken Ehrenamtliche systematisch die Gebührenbefreiung, weil weder der Verein noch das Portal aktiv darauf hinweist. Wer diese 3 Punkte vor der Beantragung klärt, hat das Zeugnis in 10 Tagen im Briefkasten.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Gebühr: einheitlich 13 Euro für alle 4 Arten (einfach, erweitert, behördlich, europäisch)
  • Online-Antrag über fuehrungszeugnis.bund.de: 5–10 Minuten mit eID und AusweisApp
  • Bearbeitungsdauer beim BfJ: 1–2 Wochen (europäisch: 2–3 Wochen)
  • Gebührenbefreiung für Ehrenamtliche mit Träger-Bescheinigung nach § 30a Abs. 2 BZRG
  • Einfaches Zeugnis: Geldstrafen bis 90 Tagessätze bei Erstverurteilung nicht eingetragen
  • Tilgungsfristen: 3 bis 20 Jahre je nach Strafhöhe (§ 46 BZRG)

Häufige Fragen zum Führungszeugnis

Diese 5 Fragen ergänzen die Hauptkapitel um spezifische Detail-Aspekte rund um das Führungszeugnis.

Kann ein Arbeitgeber mich zur Vorlage eines Führungszeugnisses zwingen?

Ein Rechtsanspruch des Arbeitgebers auf Vorlage eines Führungszeugnisses existiert nur in bestimmten Branchen. Geregelt ist das in branchenspezifischen Gesetzen wie dem Luftsicherheitsgesetz (§ 7 LuftSiG) oder dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 72a SGB VIII). In der Privatwirtschaft ohne gesetzliche Vorgabe darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen, die Vorlage bleibt aber freiwillig — eine Verweigerung kann allerdings die Einstellungschancen mindern.

Wie alt darf ein Führungszeugnis für den Arbeitgeber sein?

Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer existiert nicht. In der Praxis akzeptieren Arbeitgeber Führungszeugnisse, die nicht älter als 3 Monate sind. Behörden setzen teilweise strengere Fristen von 6 Wochen. Die anfordernde Stelle bestimmt die Aktualitätsanforderung.

Steht eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe im Führungszeugnis?

Freiheitsstrafen auf Bewährung erscheinen im Führungszeugnis, sofern die Strafe 3 Monate übersteigt oder bereits eine Vorverurteilung eingetragen ist. Nach erfolgreichem Ablauf der Bewährungszeit und anschließender Tilgungsfrist wird der Eintrag gelöscht. Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Urteilstag, nicht mit dem Ende der Bewährung.

Kann ich Einsicht in mein Bundeszentralregister nehmen?

Die Einsicht in das BZR ist über den sogenannten Antrag auf unbeschränkte Auskunft beim zuständigen Amtsgericht möglich. Die Gebühr beträgt 13 Euro. Die Einsicht zeigt alle Einträge — auch solche, die im Führungszeugnis nicht erscheinen. Die Auskunft wird am selben Tag erteilt und ist nicht aushändigbar, nur vor Ort einsehbar.

Gilt ein deutsches Führungszeugnis im Ausland?

Ein deutsches Führungszeugnis dokumentiert ausschließlich Verurteilungen durch deutsche Gerichte. Für den Einsatz im Ausland verlangen Behörden häufig eine Apostille (Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen), die das zuständige Bundesamt für Justiz ausstellt. Die Gebühr für die Apostille beträgt 25 Euro. In Nicht-EU-Staaten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Quellen und weiterführende Literatur

Die folgenden Quellen bilden die Grundlage für die in diesem Artikel genannten Rechtsgrundlagen, Gebühren und Verfahrensabläufe.

  • Bundesamt für Justiz — Führungszeugnis · bundesjustizamt.de · Offizielle Informationen zur Beantragung, Gebühren und Rechtsgrundlagen des Führungszeugnisses
  • Bundeszentralregistergesetz (BZRG) — Gesetze im Internet · gesetze-im-internet.de · Gesetzestext mit §§ 30–31 (Führungszeugnis), § 38 (Gebühren), § 46 (Tilgungsfristen)
  • Bundesministerium der Justiz — Das Führungszeugnis · bmj.de · Übersichtsseite zu den 4 Arten von Führungszeugnissen und deren Einsatzbereichen
  • Online-Portal für Führungszeugnisse · fuehrungszeugnis.bund.de · Offizielles Portal für die elektronische Beantragung mit eID
  • § 72a SGB VIII — Bundeskinderschutzgesetz · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für das erweiterte Führungszeugnis bei Tätigkeiten mit Minderjährigen
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Daniel Roth

Daniel Roth ist Redakteur mit Schwerpunkt Sozial- und Verwaltungsrecht und war zuvor sechs Jahre in der Beratung eines Sozialverbands tätig. Er hat hunderte Bescheide geprüft und übersetzt Amtsdeutsch in Sätze, die man nach einmal Lesen versteht.

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