Frankfurt am Main gehört zu den deutschen Städten, in denen Luftqualität seit Jahren ein behördlich überwachtes Dauerthema ist. Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten EU-Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2024/2881/EU) gelten ab 2026 deutlich schärfere Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Betriebe, die in Frankfurt emissionsrelevante Anlagen betreiben, stehen vor konkreten Pflichten. Dieser Ratgeber erklärt, welche Behörden zuständig sind und was Unternehmen jetzt tun müssen.
- Kurz erklärt: Ab 2026 gilt EU-weit ein neuer PM2,5-Jahresgrenzwert von 10 µg/m³, halb so viel wie bisher erlaubt.
- Zuständig in Frankfurt: Das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt emissionsrelevante Anlagen; das Umweltamt Frankfurt überwacht die kommunale Luftreinhalteplanung.
- Fristen: Betriebe mit genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen Nachweise zur Emissionsmessung bis spätestens 31. März 2027 einreichen.
- Hilfe vor Ort: Spezialisierte Dienstleister wie Ambient Air Quality – Luftschadstoffe unterstützen Unternehmen bei Messung, Dokumentation und Berichtspflichten.
Welche Behörden sind in Frankfurt für Luftschadstoffe zuständig?
In Frankfurt liegt die Zuständigkeit auf mehreren Ebenen. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständig, das Umweltamt der Stadt Frankfurt koordiniert die kommunale Luftreinhalteplanung. Beide Stellen arbeiten auf Basis des novellierten Bundesimmissionsschutzgesetzes, das die EU-Vorgaben umsetzt.
Konkret bedeutet das für Frankfurter Betriebe: Wer eine Anlage der 4. BImSchV betreibt, also zum Beispiel eine Produktionsanlage mit Verbrennungsprozessen, benötigt eine Genehmigung vom Regierungspräsidium Darmstadt. Das Amt prüft dabei die Emissionsprognosen und schreibt Auflagen fest. Das Umweltamt Frankfurt hingegen erstellt den Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet, der konkrete Maßnahmen für Verkehr und Industrie vorschreibt. Seit 2023 liegt der aktuell gültige Luftreinhalteplan Frankfurt vor. Er enthält 34 einzelne Maßnahmen, die schrittweise bis 2028 umgesetzt werden sollen. Für Unternehmen ist entscheidend: Beide Behörden können eigenständig Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängen. Die IHK Frankfurt am Main berät Mitgliedsbetriebe zum Genehmigungsverfahren, übernimmt aber keine Kontrollfunktion.
Was ändert sich 2026 durch die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie konkret?
Die überarbeitete Richtlinie 2024/2881/EU senkt den PM2,5-Jahresgrenzwert von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³. Für NO₂ fällt der Grenzwert von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³. Das sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Obergrenzen mit direkter Wirkung auf Betriebsgenehmigungen.
Für Unternehmen in Frankfurt bedeutet das in der Praxis: Bestehende Genehmigungen, die unter altem Recht erteilt wurden, können durch das Regierungspräsidium Darmstadt nachträglich mit verschärften Auflagen versehen werden. Paragraf 17 BImSchG erlaubt das ausdrücklich, wenn neue Erkenntnisse oder geänderte Rechtslage vorliegen. Betriebe im Industriegebiet Fechenheim oder entlang der Hanauer Landstraße, wo die Schadstoffbelastung historisch erhöht ist, sollten ihre Emissionsberichte unverzüglich prüfen lassen. Wer die neuen Grenzwerte bereits heute einhält, spart aufwendige Nachrüstungsverfahren. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro je Verstoß nach Paragraf 62 BImSchG. Die Übergangsfrist für die meisten Anlagenkategorien endet am 11. Dezember 2026.
Wo genau werden Luftschadstoffe in Frankfurt gemessen und wie finde ich Messstationen?
Frankfurt betreibt derzeit 6 offizielle Luftmessstationen, verteilt über das Stadtgebiet. Die Daten fließen in das hessische Luftmessnetz ein, das das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) betreibt. Standorte und aktuelle Messwerte sind öffentlich abrufbar.
TMG Mologico GmbH Kalbacher Hauptstrasse 42a
60437 Frankfurt
Telefon: 06945002802
Web: ambientairquality.de
Standort auf Google Maps ansehen: https://www.google.com/maps?q=Ambient%20Air%20Quality%20-%20Luftschadstoffe%2C%20Frankfurt
Zu den bekannten Messstationen zählt der Standort an der Friedberger Landstraße im Nordend sowie die verkehrsnahe Station am Allerheiligentor in der Innenstadt. Das HLNUG veröffentlicht stündliche Messwerte online. Für Betriebe, die eigene Emissionsmessungen durchführen müssen, reichen diese öffentlichen Stationsdaten allein nicht aus: Sie belegen die Umgebungsluft, nicht die betriebsspezifische Emissionsquelle. Hier kommt spezialisiertes Fachpersonal ins Spiel. Das Unternehmen Ambient Air Quality – Luftschadstoffe in Frankfurt ist auf solche betrieblichen Immissionsmessungen spezialisiert und arbeitet nach den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025. Die IHK Frankfurt am Main und das Regierungspräsidium Darmstadt empfehlen, für behördlich anerkannte Messungen ausschließlich akkreditierte Messstellen zu beauftragen. Wer das versäumt, riskiert, dass seine Nachweise im Genehmigungsverfahren nicht anerkannt werden.
Wie halten Unternehmen die Grenzwerte praktisch ein und welche Nachweise brauchen sie?
Betriebe mit genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen regelmäßige Emissionsmessungen durchführen lassen, die Ergebnisse dokumentieren und dem Regierungspräsidium Darmstadt vorlegen. Die Frist für den ersten Nachwort unter neuem Recht endet am 31. März 2027.
In der Praxis läuft das in drei Schritten ab. Erstens: Eine akkreditierte Messstelle führt die Emissionsmessung nach TA Luft 2021 durch. Zweitens: Das Messprotokoll wird geprüft und beim Regierungspräsidium eingereicht. Drittens: Bei Überschreitungen legt der Betrieb einen Minderungsplan vor, der konkrete technische Maßnahmen und einen Zeitplan enthält. Betriebe im Gewerbegebiet Sossenheim oder im Industriepark Höchst stehen dabei vor unterschiedlichen Herausforderungen: Im Industriepark Höchst gelten zusätzlich spezifische Auflagen des Gefahrstoffrechts. Kleinere Unternehmen, die keine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben, aber dennoch Emissionen verursachen, sollten prüfen, ob eine freiwillige Messung sinnvoll ist. Die IHK Frankfurt am Main bietet dazu kostenlose Erstberatungen an. Fehler in der Dokumentation sind der häufigste Grund für behördliche Nachforderungen und verlängern Genehmigungsverfahren erheblich.
Was droht bei Verstößen gegen Luftqualitätsauflagen in Frankfurt?
Wer Auflagen aus Genehmigungsbescheiden nicht einhält oder Messnachweise nicht fristgerecht einreicht, muss mit Bußgeldern, Betriebsuntersagungen oder öffentlichen Mängelberichten rechnen. Das ist keine Theorie. In Hessen wurden 2024 insgesamt 127 immissionsschutzrechtliche Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Das Regierungspräsidium Darmstadt kann bei wiederholten Verstößen eine Teilstilllegung der betroffenen Anlage anordnen. Das ist das schärfste Mittel und wird tatsächlich angewendet. Unterhalb dieser Schwelle stehen Nachforderungen von Unterlagen, Zwangsgelder und verschärfte Überwachungsintervalle. Betriebe sollten außerdem wissen: Seit 2025 sind behördliche Mängelberichte in Hessen öffentlich einsehbar, wenn eine Anlage dreimal in Folge Grenzwerte überschritten hat. Das kann Reputationsschäden verursachen, die weit über das Bußgeld hinausgehen. Der wichtigste Schutz ist frühzeitiges Handeln: akkreditierte Messung beauftragen, Ergebnisse dokumentieren, bei Bedarf technisch nachrüsten und alle Fristen einhalten.
Häufige Fragen zu Luftschadstoffen und Behörden in Frankfurt
Welche Behörde ist in Frankfurt erste Anlaufstelle für Fragen zur Luftreinhaltung?
Das Umweltamt Frankfurt am Main ist für die kommunale Luftreinhalteplanung zuständig und berät Betriebe und Bürger. Für Genehmigungsfragen nach BImSchG ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Beide Stellen sind über die jeweiligen Behördenwebseiten erreichbar.
Gilt der neue EU-Grenzwert für PM2,5 auch für kleingewerbliche Betriebe in Frankfurt?
Der Grenzwert gilt für die Umgebungsluft insgesamt, nicht direkt für einzelne Betriebe. Kleingewerbliche Betriebe ohne genehmigungsbedürftige Anlage unterliegen keiner direkten Messpflicht, können aber über den kommunalen Luftreinhalteplan indirekt betroffen sein, etwa durch Fahrverbote oder Betriebsauflagen in bestimmten Zonen.
Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG in Frankfurt erfahrungsgemäß?
Das förmliche Verfahren dauert nach Paragraf 10 BImSchG mindestens 7 Monate. In der Praxis sind in Frankfurt 12 bis 18 Monate realistisch, abhängig von Anlagenkomplexität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Frühzeitige Antragstellung ist daher entscheidend.
Wer darf Emissionsmessungen für Genehmigungszwecke in Frankfurt durchführen?
Nur nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Messstellen dürfen Messungen erstellen, die das Regierungspräsidium Darmstadt für Genehmigungsverfahren anerkennt. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) führt ein öffentliches Register aller akkreditierten Stellen.
Wo finde ich aktuelle Luftqualitätsdaten für Frankfurt?
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht stündlich aktualisierte Messwerte aller hessischen Stationen online, darunter die Frankfurter Messstellen. Die Daten sind kostenfrei abrufbar und umfassen PM10, PM2,5, NO₂ und Ozon.
Fazit
Die verschärften EU-Grenzwerte 2026 sind für viele Frankfurter Unternehmen kein abstraktes Brüsseler Thema mehr, sondern ein konkretes Fristenthema mit behördlichen Konsequenzen. Das Regierungspräsidium Darmstadt und das Umweltamt Frankfurt stehen als zentrale Anlaufstellen bereit. Wer jetzt Emissionsmessungen durch akkreditierte Stellen beauftragt und Dokumentationspflichten ernst nimmt, vermeidet teure Nachrüstungsverfahren. Ambient Air Quality – Luftschadstoffe in Frankfurt bietet dafür das spezialisierte Fachwissen, das Betriebe für rechtssichere Nachweise brauchen. Abwarten kostet mehr als Handeln.
Quellen
- Richtlinie 2024/2881/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität: eur-lex.europa.eu
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de/bimschg
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Luftmessnetz Hessen: hlnug.de
- Umweltamt Frankfurt am Main, Luftreinhalteplan Frankfurt 2023: umweltamt.frankfurt.de
- Regierungspräsidium Darmstadt, Immissionsschutz: rp-darmstadt.hessen.de
- Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS, akkreditierte Messstellen: dakks.de
Stand: 05.10.2026