Akteneinsicht
Kurz erklärt
Akteneinsicht: Dein Recht, die Unterlagen zu sehen, auf die sich die Behörde stützt.
Was dahintersteckt
Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens dürfen die Akten einsehen, soweit das zur Wahrnehmung ihrer Interessen erforderlich ist. Die Behörde kann Einsicht verweigern, wenn Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, muss das aber begründen.
Beispiel aus der Praxis
Vor der Begründung eines Widerspruchs Einsicht in Berechnungsbögen, Gutachten und Aktenvermerke nehmen.
Was das für dich heißt
Beantrage Akteneinsicht schriftlich und bitte um Übersendung von Kopien oder eines PDF. Das erspart den Termin vor Ort.