Verfahren

Akteneinsicht

Kurz erklärt

Akteneinsicht: Dein Recht, die Unterlagen zu sehen, auf die sich die Behörde stützt.

Was dahintersteckt

Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens dürfen die Akten einsehen, soweit das zur Wahrnehmung ihrer Interessen erforderlich ist. Die Behörde kann Einsicht verweigern, wenn Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, muss das aber begründen.

Beispiel aus der Praxis

Vor der Begründung eines Widerspruchs Einsicht in Berechnungsbögen, Gutachten und Aktenvermerke nehmen.

Was das für dich heißt

Beantrage Akteneinsicht schriftlich und bitte um Übersendung von Kopien oder eines PDF. Das erspart den Termin vor Ort.

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