Verfahrensbeteiligter
Kurz erklärt
Verfahrensbeteiligter: Wer im Verwaltungsverfahren eigene Rechte hat.
Was dahintersteckt
Beteiligte sind Antragsteller, Antragsgegner, diejenigen, an die der Verwaltungsakt gerichtet ist, und Hinzugezogene. Nur Beteiligte haben Anspruch auf Anhörung und Akteneinsicht. Nachbarn werden im Baurecht häufig hinzugezogen.
Beispiel aus der Praxis
Der Nachbar wird zum Baugenehmigungsverfahren hinzugezogen, weil er in eigenen Rechten betroffen sein kann.
Was das für dich heißt
Wer betroffen ist, sollte die Hinzuziehung ausdrücklich beantragen. Ohne Beteiligtenstellung gibt es keine Akteneinsicht.