Aufschiebende Wirkung
Kurz erklärt
Aufschiebende Wirkung: Der Bescheid darf vorerst nicht vollzogen werden, solange dein Rechtsbehelf läuft.
Was dahintersteckt
Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Ausnahmen gelten unter anderem bei öffentlichen Abgaben, unaufschiebbaren Anordnungen der Polizei und wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Dann hilft nur ein Eilantrag beim Gericht.
Beispiel aus der Praxis
Trotz Widerspruchs muss eine Gebührenrechnung zunächst bezahlt werden, weil Abgaben ausgenommen sind.
Was das für dich heißt
Steht im Bescheid die sofortige Vollziehung wird angeordnet, ist Eile geboten. Der Antrag nach § 80 Absatz 5 VwGO läuft parallel zum Widerspruch.