Aufenthaltstitel
Kurz erklärt
Aufenthaltstitel: Die Erlaubnis für Nicht-EU-Bürger, sich in Deutschland aufzuhalten.
Was dahintersteckt
Aufenthaltstitel sind unter anderem Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt EU. Sie werden für bestimmte Zwecke erteilt, etwa Studium, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug. Zuständig ist die Ausländerbehörde.
Beispiel aus der Praxis
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung nach einem Jobangebot.
Was das für dich heißt
Verlängerung frühestens acht Wochen vor Ablauf beantragen. Wer die Frist verpasst, verliert unter Umständen das Aufenthaltsrecht.