Datenschutzauskunft
Kurz erklärt
Datenschutzauskunft: Dein Recht zu erfahren, welche Daten eine Behörde über dich gespeichert hat.
Was dahintersteckt
Nach Artikel 15 DSGVO kannst du Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten, Zwecke, Empfänger und Speicherdauer verlangen. Die Behörde muss innerhalb eines Monats antworten, die Frist ist einmal um zwei Monate verlängerbar. Die erste Kopie ist kostenlos.
Beispiel aus der Praxis
Auskunftsersuchen an das Ordnungsamt zu gespeicherten Vorgängen.
Was das für dich heißt
Formuliere den Antrag ausdrücklich als Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Das setzt die Frist in Gang.
Verwandte Begriffe
AkteneinsichtLöschung