Sozialleistungen

Elternzeit

Kurz erklärt

Elternzeit: Die unbezahlte Freistellung vom Job zur Betreuung des Kindes.

Was dahintersteckt

Elternzeit ist ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, nicht gegenüber einer Behörde. Sie muss für die ersten drei Lebensjahre spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich verlangt werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.

Beispiel aus der Praxis

Zwölf Monate Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz.

Was das für dich heißt

Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Fristen und Adressaten.

Verwandte Begriffe

ElterngeldKündigungsschutz