Elternzeit
Kurz erklärt
Elternzeit: Die unbezahlte Freistellung vom Job zur Betreuung des Kindes.
Was dahintersteckt
Elternzeit ist ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, nicht gegenüber einer Behörde. Sie muss für die ersten drei Lebensjahre spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich verlangt werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Beispiel aus der Praxis
Zwölf Monate Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz.
Was das für dich heißt
Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Fristen und Adressaten.
Verwandte Begriffe
ElterngeldKündigungsschutz