Forderungen

Erlass

Kurz erklärt

Erlass: Der vollständige oder teilweise Verzicht der Behörde auf eine Forderung.

Was dahintersteckt

Ist die Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, kann die Forderung erlassen werden. Die Hürde ist deutlich höher als bei der Stundung, verlangt wird persönliche oder sachliche Unbilligkeit. Der Erlass steht im Ermessen der Behörde.

Beispiel aus der Praxis

Erlass von Säumniszuschlägen nach nachgewiesener schwerer Erkrankung.

Was das für dich heißt

Begründe die Unbilligkeit mit Belegen und beantrage hilfsweise Stundung. Zwei Anträge in einem Schreiben sind zulässig.

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