Erlass
Kurz erklärt
Erlass: Der vollständige oder teilweise Verzicht der Behörde auf eine Forderung.
Was dahintersteckt
Ist die Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, kann die Forderung erlassen werden. Die Hürde ist deutlich höher als bei der Stundung, verlangt wird persönliche oder sachliche Unbilligkeit. Der Erlass steht im Ermessen der Behörde.
Beispiel aus der Praxis
Erlass von Säumniszuschlägen nach nachgewiesener schwerer Erkrankung.
Was das für dich heißt
Begründe die Unbilligkeit mit Belegen und beantrage hilfsweise Stundung. Zwei Anträge in einem Schreiben sind zulässig.