Prozesskostenhilfe
Kurz erklärt
Prozesskostenhilfe: Staatliche Unterstützung für die Kosten eines Gerichtsverfahrens.
Was dahintersteckt
Prozesskostenhilfe erhält, wer die Kosten nicht aufbringen kann und dessen Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Je nach Einkommen wird sie ohne oder mit Ratenzahlung bewilligt. Der Antrag wird mit einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestellt.
Beispiel aus der Praxis
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Ablehnungsbescheid.
Was das für dich heißt
Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei, Anwaltskosten bleiben aber.
Verwandte Begriffe
BeratungshilfeKlage