Kosten und Hilfe

Beratungshilfe

Kurz erklärt

Beratungshilfe: Staatliche Hilfe für anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens.

Was dahintersteckt

Wer die Kosten anwaltlicher Beratung nicht tragen kann, beantragt beim Amtsgericht des Wohnorts einen Beratungshilfeschein. Es fällt eine Eigenbeteiligung von in der Regel 15 Euro an. Ein Anwalt darf die Übernahme nicht ablehnen, weil Beratungshilfe gewährt wird.

Beispiel aus der Praxis

Beratung zum Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid.

Was das für dich heißt

Den Schein möglichst vor dem Anwaltstermin holen. Rückwirkend ist die Bewilligung zwar möglich, aber aufwendiger.

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