Beratungshilfe
Kurz erklärt
Beratungshilfe: Staatliche Hilfe für anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens.
Was dahintersteckt
Wer die Kosten anwaltlicher Beratung nicht tragen kann, beantragt beim Amtsgericht des Wohnorts einen Beratungshilfeschein. Es fällt eine Eigenbeteiligung von in der Regel 15 Euro an. Ein Anwalt darf die Übernahme nicht ablehnen, weil Beratungshilfe gewährt wird.
Beispiel aus der Praxis
Beratung zum Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid.
Was das für dich heißt
Den Schein möglichst vor dem Anwaltstermin holen. Rückwirkend ist die Bewilligung zwar möglich, aber aufwendiger.