Untätigkeitsklage
Kurz erklärt
Untätigkeitsklage: Die Klage, wenn die Behörde über deinen Antrag oder Widerspruch nicht entscheidet.
Was dahintersteckt
Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist, kann nach drei Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden. Bei Widersprüchen beträgt die Regelfrist ebenfalls drei Monate, bei Anträgen sechs Monate im Sozialrecht.
Beispiel aus der Praxis
Der Widerspruch liegt seit fünf Monaten unbearbeitet bei der Widerspruchsstelle.
Was das für dich heißt
Vor der Klage lohnt eine Sachstandsanfrage mit Fristsetzung. Oft bewegt sich die Akte allein dadurch.