Verwaltungsakt
Kurz erklärt
Verwaltungsakt: Jede Entscheidung einer Behörde, die deinen Einzelfall regelt und nach außen wirkt.
Was dahintersteckt
Ein Verwaltungsakt ist die zentrale Handlungsform der Verwaltung, geregelt in § 35 VwVfG. Er liegt vor, wenn eine Behörde hoheitlich einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts regelt und die Entscheidung unmittelbar nach außen wirkt. Der typische Verwaltungsakt heißt im Alltag schlicht Bescheid.
Beispiel aus der Praxis
Die Bewilligung von Wohngeld, die Ablehnung eines Bauantrags und der Bußgeldbescheid sind Verwaltungsakte. Ein interner Vermerk in der Akte ist keiner, weil er nicht nach außen wirkt.
Was das für dich heißt
Nur gegen einen Verwaltungsakt kannst du Widerspruch einlegen. Ob einer vorliegt, verrät die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.