Verfahren

Versagung

Kurz erklärt

Versagung: Die Ablehnung einer Leistung wegen fehlender Mitwirkung.

Was dahintersteckt

Die Versagung ist keine Entscheidung über den Anspruch, sondern eine Sanktion für fehlende Mitwirkung. Wird die Mitwirkung nachgeholt, kann die Leistung nachträglich erbracht werden. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Belehrung mit angemessener Frist.

Beispiel aus der Praxis

Versagung des Bürgergeldes, weil angeforderte Kontoauszüge nicht eingereicht wurden.

Was das für dich heißt

Reiche die Unterlagen nach und beantrage gleichzeitig die Nachholung der Leistung. Ein zusätzlicher Widerspruch sichert die Frist.

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