Versagung
Kurz erklärt
Versagung: Die Ablehnung einer Leistung wegen fehlender Mitwirkung.
Was dahintersteckt
Die Versagung ist keine Entscheidung über den Anspruch, sondern eine Sanktion für fehlende Mitwirkung. Wird die Mitwirkung nachgeholt, kann die Leistung nachträglich erbracht werden. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Belehrung mit angemessener Frist.
Beispiel aus der Praxis
Versagung des Bürgergeldes, weil angeforderte Kontoauszüge nicht eingereicht wurden.
Was das für dich heißt
Reiche die Unterlagen nach und beantrage gleichzeitig die Nachholung der Leistung. Ein zusätzlicher Widerspruch sichert die Frist.