Fristen und Zugang

Zustellung

Kurz erklärt

Zustellung: Die förmliche Übergabe eines Schreibens mit Nachweis, meist per Postzustellungsurkunde.

Was dahintersteckt

Bei der Zustellung dokumentiert der Zusteller Tag und Art der Übergabe. Die gelbe Postzustellungsurkunde begründet vollen Beweis. Ist niemand anzutreffen, kann in den Briefkasten eingelegt oder bei der Post niedergelegt werden, die Zustellung gilt damit als bewirkt.

Beispiel aus der Praxis

Bußgeldbescheide, Vollstreckungsankündigungen und Gerichtspost werden regelmäßig zugestellt.

Was das für dich heißt

Der Tag der Niederlegung zählt, nicht der Tag, an dem du den Brief abholst. Urlaub schützt nicht vor Fristablauf.

Verwandte Begriffe

ZugangFristWiedereinsetzung