Fristen und Zugang

Zugang

Kurz erklärt

Zugang: Der Moment, in dem der Bescheid so in deinen Machtbereich gelangt, dass du ihn zur Kenntnis nehmen kannst.

Was dahintersteckt

Der Zugang bestimmt den Fristbeginn. Bei Übermittlung mit einfachem Brief im Inland gilt der dritte Tag nach Aufgabe zur Post als Zugangstag. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Bestreitest du den Zugang, muss die Behörde ihn beweisen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bescheid vom Montag, der am selben Tag zur Post gegeben wird, gilt am Donnerstag als zugegangen.

Was das für dich heißt

Hebe den Briefumschlag auf, wenn der Poststempel vom Bescheiddatum abweicht. Er ist dein einziger Beweis.

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