Der Personalausweis kostet 37 Euro für Personen ab 24 Jahren und 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren. Die Beantragung erfolgt persönlich beim Bürgeramt des Hauptwohnsitzes, die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen. Ein Expressverfahren liefert den Ausweis innerhalb von 3 Werktagen gegen 30 Euro Aufpreis.
Der Personalausweis wird beim Bürgeramt des Hauptwohnsitzes beantragt. Die Gebühr beträgt 37 Euro (ab 24 Jahre) bzw. 22,80 Euro (unter 24 Jahre). Benötigt werden ein biometrisches Passfoto, der alte Ausweis oder eine Geburtsurkunde sowie bei Minderjährigen die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Die reguläre Bearbeitungsdauer liegt bei 4 bis 6 Wochen. Per Express dauert die Zustellung 3 Werktage bei 30 Euro Aufpreis. Der Ausweis enthält die Online-Ausweisfunktion (eID) für digitale Behördengänge und ist in der gesamten EU als Reisedokument gültig.
Was kostet der Personalausweis 2026?
Der Personalausweis kostet 37 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren und 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren. Diese Gebühren gelten seit dem 1. Januar 2021 und decken Herstellungs- und Verwaltungskosten ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet zusätzlich 10 Euro.
Die Gebührenstruktur des Personalausweises gliedert sich in 3 Kategorien. Die Standardgebühr von 37 Euro fällt für alle Personen an, die zum Zeitpunkt der Antragstellung 24 Jahre oder älter sind. Die ermäßigte Gebühr von 22,80 Euro gilt für Antragsteller unter 24 Jahren — der Grund: Ausweise für jüngere Personen sind nur 6 statt 10 Jahre gültig, die Herstellungskosten fallen entsprechend niedriger aus.
Das Expressverfahren kostet 30 Euro Aufpreis zusätzlich zur regulären Gebühr. Laut Personalausweisportal des Bundes erhalten Antragsteller den Ausweis im Expressverfahren innerhalb von 3 Werktagen (Stand August 2026). Ein Express-Personalausweis für eine Person ab 24 Jahren kostet demnach insgesamt 67 Euro (37 Euro Grundgebühr plus 30 Euro Express-Zuschlag).
Ein vorläufiger Personalausweis ist eine Alternative für Eilfälle. Er kostet 10 Euro, wird sofort im Bürgeramt ausgestellt und ist maximal 3 Monate gültig. Laut Bundesinnenministerium reicht dafür der Nachweis einer „glaubhaften Notwendigkeit“ — etwa eine bevorstehende Reise oder ein abgelaufener Ausweis ohne gültiges Ersatzdokument.
Personen in finanzieller Notlage haben die Möglichkeit, eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung zu beantragen. Die Entscheidung trifft das zuständige Bürgeramt auf Antrag. Der Nachweis der Bedürftigkeit erfolgt über einen aktuellen Bescheid über Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen.
Der vorläufige Personalausweis gilt nicht als Reisedokument für Flugreisen in alle EU-Länder. Einzelne Fluggesellschaften akzeptieren vorläufige Ausweise nicht als Boarding-Dokument, obwohl sie rechtlich gültig sind. Vor einer Flugreise mit vorläufigem Ausweis die Akzeptanz bei der Airline prüfen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Personalausweis?
Für den Antrag benötigen Antragsteller 3 Dokumente: ein biometrisches Passfoto, den bisherigen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde sowie bei Minderjährigen die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Das Passfoto darf maximal 6 Monate alt sein und muss den biometrischen Vorgaben der ICAO entsprechen.
Das biometrische Passfoto hat die Maße 35 × 45 mm und zeigt das Gesicht frontal vor hellem Hintergrund. Die Biometrie-Anforderungen schreiben vor: gleichmäßige Ausleuchtung, neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund, Augen offen und sichtbar. Brillen sind seit November 2017 auf Passfotos nicht mehr erlaubt. Fotoautomaten in Bürgerämtern und Passbildstudios liefern normkonforme Bilder — der Preis liegt zwischen 6 und 15 Euro je nach Anbieter.
Der bisherige Ausweis oder Reisepass dient der Identitätsfeststellung beim Bürgeramt. Bei Erstantrag oder wenn kein gültiges Ausweisdokument vorhanden ist, ersetzt eine beglaubigte Geburtsurkunde das fehlende Dokument. Das Bürgeramt empfiehlt, die Urkunde als Original oder beglaubigte Kopie mitzubringen.
Bei einer Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder behördliche Umbenennung sind zusätzliche Dokumente erforderlich: eine aktuelle Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder der beglaubigte Registerauszug des Standesamts. Alle Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Für Minderjährige unter 16 Jahren gelten besondere Regeln. Beide sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben den Antrag persönlich im Bürgeramt, oder ein Elternteil bringt eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen mit. Bei alleinigem Sorgerecht reicht der Sorgerechtsbeschluss als Nachweis.
Viele Bürgerämter bieten inzwischen eine Vor-Ort-Fotofunktion an, bei der das biometrische Passfoto direkt am Schalter aufgenommen wird. Der Vorteil: das Foto erfüllt garantiert die Norm, und Antragsteller sparen den separaten Gang zum Fotografen. Die Gebühr für das Vor-Ort-Foto variiert zwischen 5 und 8 Euro je nach Kommune. Vorab auf der Website des zuständigen Bürgeramts prüfen, ob dieser Service verfügbar ist.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Personalausweises?
Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen ab Antragstellung. Das Expressverfahren verkürzt die Lieferung auf 3 Werktage. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort im Bürgeramt ausgestellt und überbrückt die Wartezeit.
Der reguläre Bearbeitungsprozess umfasst 4 Schritte. Zunächst erfasst das Bürgeramt die biometrischen Daten (Foto und 2 Fingerabdrücke). Die Daten gehen an die Bundesdruckerei in Berlin, die den Ausweis herstellt und per Kurier an das Bürgeramt zurücksendet. Die Fertigstellung wird per Post, E-Mail oder über die jeweilige Bürgeramt-App mitgeteilt. Die Abholung erfolgt persönlich im Bürgeramt — eine Vertretung ist mit Vollmacht möglich.
Das Expressverfahren eignet sich für dringende Fälle. Die Bundesdruckerei priorisiert den Druckauftrag und liefert den fertigen Ausweis innerhalb von 3 Werktagen an das Bürgeramt. Der Express-Zuschlag beträgt 30 Euro. Antragsteller beachten: Die 3-Tages-Frist beginnt mit der Datenübermittlung an die Bundesdruckerei, nicht mit dem Tag der Antragstellung im Bürgeramt.
Die tatsächliche Wartezeit hängt von 2 Faktoren ab: der Auslastung der Bundesdruckerei und der Terminverfügbarkeit im Bürgeramt. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg liegt die Wartezeit auf einen Bürgeramtstermin bei 2 bis 4 Wochen. Zur Gesamtdauer von der Terminbuchung bis zur Abholung des fertigen Ausweises vergehen in Ballungsräumen häufig 8 bis 10 Wochen.
Wo beantrage ich den Personalausweis?
Der Personalausweis wird beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) des Hauptwohnsitzes beantragt. Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der die Person mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Deutsche im Ausland beantragen den Ausweis bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).
Die Beantragung beim Bürgeramt erfordert persönliches Erscheinen. Eine Antragstellung per Post, E-Mail oder Online-Formular ist nicht möglich — der Grund: die Bundesdruckerei erfasst biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) direkt vor Ort. In den meisten Kommunen ist eine vorherige Terminvereinbarung Pflicht. Der Termin wird über die Website der jeweiligen Stadtverwaltung, telefonisch oder über die Bürgerservice-Hotline gebucht.
Die Beantragung bei einem anderen Bürgeramt als dem des Hauptwohnsitzes ist mit „wichtigem Grund“ möglich — etwa bei beruflich bedingtem Aufenthalt in einer anderen Stadt. Die aufnehmende Behörde erhebt in diesem Fall eine Zusatzgebühr von 13 Euro. Ohne wichtigen Grund lehnen Bürgerämter den Antrag ab.
Für mobilitätseingeschränkte Personen bieten einzelne Kommunen mobile Erfassungslösungen an. Ein Mitarbeiter des Bürgeramts besucht die Person in der Wohnung, im Pflegeheim oder im Krankenhaus und nimmt dort die biometrischen Daten auf. Die Verfügbarkeit dieses Service variiert je nach Kommune — eine Anfrage beim zuständigen Bürgeramt klärt die Optionen.
Was ist die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Die Online-Ausweisfunktion (eID) ist ein in den Personalausweis integrierter Chip, der die digitale Identifizierung bei Behörden, Banken und Online-Diensten ermöglicht. Die eID ist seit 2017 auf jedem neuen Personalausweis standardmäßig aktiviert und ab dem 16. Lebensjahr nutzbar.
Die technische Grundlage der eID ist ein kontaktloser NFC-Chip im Ausweis. Ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät liest den Chip aus. Die zugehörige AusweisApp (kostenlos verfügbar für iOS, Android und Desktop) stellt die verschlüsselte Verbindung zwischen Ausweis, Smartphone und dem anfragenden Dienst her. Laut Bundesinnenministerium nutzen über 200 Online-Dienste die eID-Funktion (Stand August 2026).
Die 6-stellige Transport-PIN wird bei der Abholung des Ausweises im Bürgeramt vergeben. Beim ersten Einsatz der eID ersetzt der Nutzer die Transport-PIN durch eine selbstgewählte 6-stellige PIN. Die PIN-Änderung erfolgt über die AusweisApp. Bei 3-maliger Falscheingabe sperrt sich die eID — die Entsperrung erfolgt mit der PUK (Entsperrnummer), die im PIN-Brief steht.
Die eID ersetzt in 3 Szenarien den Gang zum Amt: Erstens bei Anträgen über das OZG-Portal (Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Kfz-Abmeldung). Zweitens bei der Kontoeröffnung per Video-Ident. Drittens bei der Steuererklärung über ELSTER oder vergleichbare Steuerportale.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig für Personen ab 24 Jahren und 6 Jahre gültig für Personen unter 24 Jahren. Eine Verlängerung über das Ablaufdatum hinaus ist nicht möglich — nach Ablauf wird ein neuer Ausweis beantragt.
Die unterschiedliche Gültigkeitsdauer hat einen biometrischen Grund. Laut ICAO-Empfehlung (International Civil Aviation Organization) verändert sich das Erscheinungsbild junger Menschen innerhalb weniger Jahre stärker als bei Erwachsenen. Ein 16-Jähriger sieht mit 22 Jahren anders aus als mit 16 — die kürzere Laufzeit stellt die Erkennbarkeit sicher.
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab diesem Alter ist jede in Deutschland gemeldete Person verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wer keines der beiden Dokumente besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Den Ausweis ständig mitzuführen ist nicht vorgeschrieben — es reicht, ihn zu Hause aufzubewahren.
Ein abgelaufener Personalausweis verliert seine Gültigkeit als Ausweisdokument und Reisedokument am Ablauftag. Die Beantragung eines neuen Ausweises ist ab 6 Monaten vor Ablauf möglich. Das Bürgeramt empfiehlt, den neuen Ausweis rechtzeitig zu beantragen — angesichts der Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen und der Terminwartezeiten in Großstädten idealerweise 3 bis 4 Monate vor Ablauf.
Der häufigste Fehler bei der Personalausweis-Erneuerung: zu spät dran sein. In Städten mit über 500.000 Einwohnern vergehen von der Terminbuchung bis zum fertigen Ausweis im Schnitt 8 bis 10 Wochen. Wer im Sommer reisen will, bucht den Termin spätestens im März. Viele Bürgerämter bieten Erinnerungsservices per E-Mail an, die 3 Monate vor Ablauf automatisch benachrichtigen — die Anmeldung erfolgt auf der Website der Stadtverwaltung.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet: der Express-Personalausweis ist die beste Lösung bei Zeitdruck. In der Praxis zeigt sich aber ein anderes Bild. Wer kurzfristig einen Ausweis braucht, fährt mit dem vorläufigen Personalausweis für 10 Euro häufig besser als mit dem Expressverfahren für 67 Euro (37 Euro plus 30 Euro Aufpreis). Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt, der Express-Ausweis braucht 3 Werktage plus Abholtermin. Die sinnvolle Strategie: vorläufigen Ausweis sofort mitnehmen, regulären Ausweis parallel beantragen und nach 4 bis 6 Wochen abholen. Das spart 57 Euro gegenüber dem Expressverfahren und deckt den Zeitraum lückenlos ab.
- Kosten: 37 Euro (ab 24 Jahre), 22,80 Euro (unter 24 Jahre), Express +30 Euro, vorläufiger Ausweis 10 Euro
- Bearbeitungsdauer: 4–6 Wochen regulär, 3 Werktage Express, vorläufiger Ausweis sofort
- Pflicht-Unterlagen: biometrisches Passfoto, alter Ausweis oder Geburtsurkunde, bei Minderjährigen Zustimmung beider Sorgeberechtigten
- Gültigkeit: 10 Jahre (ab 24), 6 Jahre (unter 24), Ausweispflicht ab 16 Jahren
- Persönliches Erscheinen im Bürgeramt ist Pflicht — Fingerabdrücke werden vor Ort erfasst
- Die eID-Funktion ermöglicht digitale Behördengänge über die kostenlose AusweisApp
Häufige Fragen zum Personalausweis
Diese 5 Fragen ergänzen die Hauptkapitel um spezifische Detail-Aspekte, die bei der Personalausweis-Beantragung regelmäßig auftreten.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die vollständige Online-Beantragung des Personalausweises ist nicht möglich. Der Grund: die Bundesdruckerei benötigt biometrische Daten (Fingerabdrücke), die persönlich im Bürgeramt erfasst werden. Einzelne Schritte wie die Terminbuchung und die Statusabfrage laufen online über das Portal der Stadtverwaltung.
Was passiert bei Verlust des Personalausweises?
Bei Verlust oder Diebstahl den Ausweis sofort bei der Polizei als verloren melden und die Online-Ausweisfunktion sperren lassen (Sperrhotline: 116 116). Dann beim Bürgeramt einen neuen Ausweis beantragen — die Gebühren entsprechen einem regulären Neuantrag. Bei Diebstahl das polizeiliche Aktenzeichen mitbringen.
Ist der Personalausweis als Reisedokument gültig?
Der Personalausweis gilt als Reisedokument in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, in den Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie in weiteren Ländern mit bilateralen Abkommen (darunter Türkei, Albanien, Nordmazedonien). Für Reisen außerhalb dieser Länder ist ein Reisepass erforderlich.
Brauchen Kinder einen eigenen Personalausweis?
Kinder jeden Alters erhalten auf Antrag der Sorgeberechtigten einen eigenen Personalausweis. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Fingerabdruckerfassung. Der Ausweis kostet 22,80 Euro und ist 6 Jahre gültig. Ein Eintrag im Ausweis der Eltern ersetzt den Kinderausweis seit 2012 nicht mehr.
Was kostet ein vorläufiger Personalausweis?
Der vorläufige Personalausweis kostet 10 Euro und wird sofort im Bürgeramt ausgestellt. Er ist maximal 3 Monate gültig. Voraussetzung: der Antragsteller macht einen regulären Personalausweis-Antrag und weist die Dringlichkeit glaubhaft nach. Ein vorläufiger Ausweis ohne parallelen Neuantrag wird nicht ausgestellt.
Quellen und weiterführende Literatur
Diese Quellen bilden die Faktengrundlage des Artikels und enthalten weiterführende Informationen zur Personalausweis-Beantragung.
- Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums — FAQ Beantragung · personalausweisportal.de · Offizielle FAQ zu Gebühren, Unterlagen, Gültigkeit und eID-Funktion des deutschen Personalausweises
- Bundesportal — Leistungsverzeichnis Personalausweis · verwaltung.bund.de · Zentrales Portal der Bundesverwaltung mit Zuständigkeitssuche und Verfahrensbeschreibung für die Personalausweis-Beantragung
- Personalausweisgesetz (PAuswG) · gesetze-im-internet.de · Gesetzestext mit allen Regelungen zu Ausweispflicht, Gebühren, Gültigkeitsdauer und biometrischen Daten
- Bundesdruckerei — Der neue Personalausweis · bundesdruckerei.de · Informationen zu Sicherheitsmerkmalen, eID-Technik und Herstellungsprozess des Personalausweises
- ICAO Doc 9303 — Machine Readable Travel Documents · icao.int · Internationale Norm für biometrische Reisedokumente, auf der die deutschen Passfoto-Anforderungen basieren