Amtsermittlungsgrundsatz
Kurz erklärt
Amtsermittlungsgrundsatz: Die Pflicht der Behörde, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären.
Was dahintersteckt
Die Behörde bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen und muss auch die für dich günstigen Umstände berücksichtigen. Sie ist nicht an dein Vorbringen gebunden, du bist aber zur Mitwirkung verpflichtet.
Beispiel aus der Praxis
Das Sozialamt muss selbst prüfen, ob neben der beantragten Leistung ein weiterer Anspruch besteht.
Was das für dich heißt
Weise im Widerspruch darauf hin, wenn erkennbar erhebliche Umstände nicht ermittelt wurden. Das ist ein eigenständiger Fehler.