Mitwirkungspflicht
Kurz erklärt
Mitwirkungspflicht: Deine Pflicht, Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen.
Was dahintersteckt
Wer Sozialleistungen beantragt, muss alle leistungserheblichen Tatsachen angeben und Beweismittel bezeichnen. Kommt jemand der Pflicht trotz schriftlicher Belehrung und Fristsetzung nicht nach, kann die Leistung versagt oder entzogen werden.
Beispiel aus der Praxis
Vorlage von Kontoauszügen, Mietvertrag und Einkommensnachweisen beim Jobcenter.
Was das für dich heißt
Wenn Unterlagen fehlen, reiche eine Zwischennachricht mit Begründung ein. Schweigen führt zur Versagung.