Antragsprinzip
Kurz erklärt
Antragsprinzip: Ohne Antrag keine Leistung, auch wenn der Anspruch besteht.
Was dahintersteckt
Sozialleistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag erbracht. Der Antrag ist formfrei möglich, entscheidend ist der Zugang bei der zuständigen Stelle. Er wirkt in vielen Bereichen auf den Monatsersten zurück, in anderen erst ab Antragstellung.
Beispiel aus der Praxis
Bürgergeld wirkt auf den Monatsersten zurück, Wohngeld erst ab dem Antragsmonat.
Was das für dich heißt
Notiere Datum und Uhrzeit der Abgabe und lass dir den Eingang bestätigen. Das ist im Streitfall entscheidend.