Apostille
Kurz erklärt
Apostille: Die internationale Beglaubigung für Urkunden, die im Ausland gelten sollen.
Was dahintersteckt
Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für Staaten des Haager Übereinkommens. Für Staaten außerhalb ist stattdessen eine Legalisation durch die Auslandsvertretung nötig. Zuständig sind je nach Urkunde Landgerichte, Regierungspräsidien oder Innenministerien.
Beispiel aus der Praxis
Geburtsurkunde für eine Eheschließung im Ausland.
Was das für dich heißt
Kläre vorher mit der ausländischen Stelle, ob Apostille oder Legalisation verlangt wird. Der Weg unterscheidet sich vollständig.
Verwandte Begriffe
BeglaubigungUrkunde