Urkunden

Beglaubigung

Kurz erklärt

Beglaubigung: Die amtliche Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Was dahintersteckt

Amtliche Beglaubigungen erteilen Behörden mit Dienstsiegel, häufig Bürgerämter, Gemeinden und Notare. Beglaubigt werden Kopien von Urkunden und Unterschriften. Für Urkunden, die von einer bestimmten Stelle stammen, ist oft nur diese Stelle zuständig.

Beispiel aus der Praxis

Beglaubigte Kopie des Zeugnisses für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst.

Was das für dich heißt

Frag vorher, wie viele beglaubigte Exemplare gebraucht werden. Jede Beglaubigung kostet einzeln, meist zwischen 2 und 10 Euro.

Verwandte Begriffe

ApostilleUrkunde