Bekanntgabe
Kurz erklärt
Bekanntgabe: Der amtliche Vorgang, mit dem dir ein Bescheid offiziell mitgeteilt wird.
Was dahintersteckt
Ein Verwaltungsakt wird erst wirksam, wenn er dem Betroffenen bekannt gegeben wird. Die Bekanntgabe kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Für Fristen ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe maßgeblich.
Beispiel aus der Praxis
Die Zustellung des Bußgeldbescheids mit gelber Urkunde ist eine förmliche Bekanntgabe.
Was das für dich heißt
Erhältst du einen Bescheid nur als Kopie von einer dritten Person, ist er dir noch nicht bekannt gegeben worden.