Gebührenbescheid
Kurz erklärt
Gebührenbescheid: Die Rechnung der Behörde für eine Amtshandlung.
Was dahintersteckt
Für Amtshandlungen werden Gebühren und Auslagen erhoben, Grundlage sind Gebührenordnungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Der Gebührenbescheid ist ein eigener Verwaltungsakt und angreifbar. Ohne Rechtsgrundlage in einem Gebührenverzeichnis darf nichts erhoben werden.
Beispiel aus der Praxis
Gebühr für eine Baugenehmigung, für eine Melderegisterauskunft, für eine Beglaubigung.
Was das für dich heißt
Prüfe die genannte Gebührennummer. Falsche Tarifstellen sind ein häufiger und leicht zu belegender Fehler.