Verfahren

Widerruf

Kurz erklärt

Widerruf: Die Aufhebung eines rechtmäßigen Bescheids für die Zukunft.

Was dahintersteckt

Anders als die Rücknahme betrifft der Widerruf einen rechtmäßigen Verwaltungsakt. Zulässig ist er nur in gesetzlich geregelten Fällen, etwa wenn eine Auflage nicht erfüllt oder ein Widerrufsvorbehalt aufgenommen wurde. Er wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft.

Beispiel aus der Praxis

Widerruf einer Subvention, weil der Verwendungsnachweis nicht vorgelegt wurde.

Was das für dich heißt

Prüfe, ob der Bescheid einen Widerrufsvorbehalt enthält. Ohne diesen ist ein Widerruf oft angreifbar.

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