Widerruf
Kurz erklärt
Widerruf: Die Aufhebung eines rechtmäßigen Bescheids für die Zukunft.
Was dahintersteckt
Anders als die Rücknahme betrifft der Widerruf einen rechtmäßigen Verwaltungsakt. Zulässig ist er nur in gesetzlich geregelten Fällen, etwa wenn eine Auflage nicht erfüllt oder ein Widerrufsvorbehalt aufgenommen wurde. Er wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft.
Beispiel aus der Praxis
Widerruf einer Subvention, weil der Verwendungsnachweis nicht vorgelegt wurde.
Was das für dich heißt
Prüfe, ob der Bescheid einen Widerrufsvorbehalt enthält. Ohne diesen ist ein Widerruf oft angreifbar.