Auto ummelden 2026: Kosten, Unterlagen, Fristen und der 4-Stufen-Ummelde-Fahrplan
Die Kfz-Ummeldung kostet je nach Vorgang zwischen 12 und 32 Euro Verwaltungsgebühr, erfordert Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer und gültigen Personalausweis und ist bei Halterwechsel oder Bezirkswechsel innerhalb einer angemessenen Frist bei der Zulassungsstelle oder über das i-Kfz-Portal online zu erledigen.
Die Verwaltungsgebühr für eine Kfz-Ummeldung liegt 2026 zwischen 12 und 32 Euro — je nachdem, ob das Kennzeichen bleibt oder wechselt. Hinzu kommen 20–35 Euro für neue Kennzeichenschilder und 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen. Über das i-Kfz-Portal (Stufe 4) ist die Ummeldung seit September 2023 bundesweit online möglich — Voraussetzung: Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Die Kennzeichenmitnahme spart Geld und ist seit 2015 bei Umzug und seit 2023 auch bei Halterwechsel deutschlandweit möglich.
Was kostet die Kfz-Ummeldung 2026?
Die Kfz-Ummeldung kostet 2026 je nach Vorgang zwischen 12 und 32 Euro an reinen Verwaltungsgebühren, zuzüglich 20–35 Euro für neue Kennzeichenschilder bei Kennzeichenwechsel. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bildet den bundesweiten Rahmen, den die Landkreise innerhalb festgelegter Spannen ausschöpfen.
Die 3 häufigsten Ummelde-Szenarien unterscheiden sich im Preis deutlich:
Szenario 1 — Umzug ohne Kennzeichenwechsel: Die günstigste Variante kostet vor Ort 20–27 Euro, online über das i-Kfz-Portal 12–15 Euro. Das Kennzeichen bleibt identisch, die Zulassungsstelle ändert die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Szenario 2 — Umzug mit Kennzeichenwechsel: Die Verwaltungsgebühr liegt bei 27–32 Euro vor Ort und 15–20 Euro online. Hinzu kommen 20–35 Euro für ein neues Schilderpaar — private Schilderpräger in der Nähe der Zulassungsstelle bieten Preise ab 15 Euro pro Paar an.
Szenario 3 — Halterwechsel (Fahrzeugkauf): Die Umschreibung auf einen neuen Halter kostet 24–30 Euro vor Ort und 12–18 Euro online. Eine neue eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist Pflicht — die Ausstellung durch den Versicherer ist kostenlos.
Zusätzliche Gebühren fallen für Wunschkennzeichen an: 10,20 Euro Zuteilungsgebühr plus 2,60 Euro Reservierungsgebühr. Ein Saisonkennzeichen kostet keine Zusatzgebühr gegenüber dem regulären Kennzeichen — die Verwaltungsgebühr bleibt identisch.
Die Kfz-Steuer ist keine Zulassungsgebühr, wird aber bei der Ummeldung über ein SEPA-Lastschriftmandat neu eingezogen. Die Steuerhöhe richtet sich nach Hubraum und CO₂-Ausstoß (§ 9 KraftStG). Ein Wechsel des Zulassungsbezirks ändert die Steuer nicht — die Regionalklasse der Kfz-Versicherung dagegen schon.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Ummeldung?
Die Zulassungsstelle verlangt 6 Dokumente für eine vollständige Kfz-Ummeldung: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und die Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU). Bei Halterwechsel kommt die Einverständniserklärung des Vorbesitzers hinzu.
Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Lichtbildausweis ist Pflicht. Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dieses Dokument enthält die technischen Daten des Fahrzeugs und den aktuellen Halter. Bei Verlust ist vor der Ummeldung ein Ersatzdokument bei der bisherigen Zulassungsstelle zu beantragen — Kosten: ca. 12 Euro.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Der Fahrzeugbrief weist das Eigentumsrecht nach. Bei finanzierten Fahrzeugen liegt er bei der Bank — die Bank stellt eine Vollmacht oder sendet das Dokument direkt an die Zulassungsstelle.
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung): Die eVB-Nummer ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code, den der Kfz-Versicherer kostenlos ausstellt — per App, E-Mail oder Telefon innerhalb von Minuten. Die eVB-Nummer bestätigt der Zulassungsstelle den Versicherungsschutz. Bei reinem Umzug ohne Halterwechsel genügt die bestehende Versicherung — eine neue eVB-Nummer ist nur bei Versichererwechsel oder Halterwechsel nötig.
SEPA-Lastschriftmandat: Die Kfz-Steuer wird per Lastschrift eingezogen. Das Formular ist vor Ort oder online ausfüllbar — benötigt werden IBAN und Kontoinhaber-Daten.
Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU): Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen muss gültig sein. Eine abgelaufene HU verhindert die Ummeldung. Die HU-Bescheinigung ist bei Halterwechsel vorzulegen — bei Umzug ohne Halterwechsel prüft die Zulassungsstelle den HU-Status über die zentrale Datenbank.
Der häufigste Grund für gescheiterte Ummeldungen ist eine fehlende oder falsche eVB-Nummer. Die eVB-Nummer ist an ein konkretes Fahrzeug, einen konkreten Halter und einen konkreten Versicherer gebunden — eine eVB vom Vorbesitzer ist ungültig. Bestellen Sie die eVB-Nummer über die App oder Website Ihres Versicherers am Vortag, nicht erst am Schalter. Die Nummer ist 6 Monate gültig.
Wie funktioniert die Online-Ummeldung über das i-Kfz-Portal?
Die Online-Ummeldung über das i-Kfz-Portal funktioniert seit September 2023 in 4 Schritten: eID-Authentifizierung, Fahrzeugdaten-Eingabe, Sicherheitscodes freilegen und Gebührenzahlung per ePayment. Die Stufe 4 des i-Kfz-Systems ermöglicht Privatpersonen erstmals die vollständige digitale Ummeldung ohne Behördenbesuch.
Voraussetzungen für die Online-Ummeldung: Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) ist Pflicht. Die eID-Funktion wird seit 2017 bei Ausstellung automatisch aktiviert — ältere Ausweise erfordern eine nachträgliche Aktivierung beim Bürgeramt (kostenlos). Ein Smartphone mit NFC-Fähigkeit und die AusweisApp2 des Bundes dienen als Kartenleser.
Schritt 1 — Zugang zum i-Kfz-Portal: Die Ummeldung läuft über das i-Kfz-Portal des Zulassungsbezirks, in dem das Fahrzeug künftig zugelassen sein soll. Der Zugang erfolgt über die Website der zuständigen Zulassungsbehörde oder das zentrale Portal auf i-kfz.de.
Schritt 2 — Sicherheitscodes freilegen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält einen verdeckten Sicherheitscode unter einer Rubbelschicht. Diesen Code freilegen und im Portal eingeben. Der Code verifiziert den physischen Besitz des Dokuments. Bei Halterwechsel ist zusätzlich der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freizulegen.
Schritt 3 — Daten eingeben und eVB-Nummer übermitteln: Fahrzeugdaten, Halterdaten und die eVB-Nummer werden im Portal erfasst. Das System prüft die Angaben automatisch gegen die Datenbestände des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Schritt 4 — Gebühren zahlen und Stempelplaketten erhalten: Die Verwaltungsgebühr wird per ePayment (Kreditkarte, giropay oder PayPal — je nach Zulassungsbezirk) bezahlt. Die neuen Stempelplaketten und die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I werden per Post zugestellt — Zustellzeit: 3–7 Werktage.
Einschränkung der Online-Ummeldung: Die digitale Ummeldung mit Kennzeichenwechsel erfordert das Abschrauben und Einsenden der alten Kennzeichen — das macht den Prozess bei Kennzeichenwechsel in der Praxis umständlicher als den Gang zur Zulassungsstelle. Die Kennzeichenmitnahme umgeht dieses Problem vollständig.
Wann ist eine Kennzeichenmitnahme sinnvoll und wie funktioniert sie?
Die Kennzeichenmitnahme spart bei jeder Ummeldung 20–35 Euro für neue Schilderkosten und ist seit dem 1. Januar 2015 bei Umzug und seit dem 1. September 2023 auch bei Halterwechsel deutschlandweit möglich. § 13 Abs. 3 FZV regelt das Recht, das bisherige Kennzeichen unabhängig vom Zulassungsbezirk zu behalten.
Kennzeichenmitnahme bei Umzug: Das bisherige Kennzeichen bleibt am Fahrzeug — auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks. Ein Umzug von München nach Hamburg erfordert keine Änderung des Kennzeichens. Die Zulassungsstelle am neuen Wohnort aktualisiert die Zulassungsbescheinigung Teil I und ordnet das Kennzeichen dem neuen Bezirk zu. Kosten: 20–27 Euro Verwaltungsgebühr, keine Schilderkosten.
Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel: Seit 2023 kann der Käufer das vorhandene Kennzeichen des Verkäufers übernehmen — sofern beide Parteien zustimmen. Der Verkäufer erklärt bei der Ummeldung schriftlich, dass er das Kennzeichen freigibt. Alternativ beantragt der Käufer ein neues Kennzeichen.
Grenzen der Kennzeichenmitnahme: Das Kennzeichen bleibt an die Person gebunden, nicht an das Fahrzeug. Wer ein neues Fahrzeug kauft und das alte abmeldet, kann das bisherige Kennzeichen für das neue Fahrzeug reservieren lassen — die Reservierungsdauer beträgt je nach Zulassungsbezirk 10–12 Monate, die Gebühr liegt bei 2,60–5,10 Euro.
Welche Fristen gelten für die Kfz-Ummeldung?
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Frist für die Kfz-Ummeldung nach Umzug existiert nicht — die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt eine Ummeldung „unverzüglich“ nach Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk vor. In der Praxis bedeutet „unverzüglich“ eine Frist von 2–4 Wochen.
Bei Halterwechsel (Fahrzeugkauf): Die Umschreibung auf den neuen Halter ist „unverzüglich“ nach Erwerb durchzuführen. Das Kraftfahrt-Bundesamt empfiehlt die Ummeldung innerhalb von 7 Tagen. Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, haftet der alte Halter weiterhin für die Kfz-Steuer und eventuelle Bußgelder.
Konsequenz bei verspäteter Ummeldung: Ein Verstoß gegen die Ummeldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Verwarnungsgeld beträgt 15 Euro — in schweren Fällen oder bei vorsätzlicher Verzögerung sind Bußgelder bis 100 Euro möglich. Die Zulassungsstelle kann die Betriebserlaubnis entziehen, wenn ein Fahrzeug dauerhaft nicht umgemeldet wird.
Frist bei Umzug innerhalb desselben Bezirks: Die reine Adressänderung (ohne Bezirkswechsel) erfordert eine Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Frist ist identisch: unverzüglich. Die Gebühr liegt bei 12–15 Euro.
Was ändert sich bei der Kfz-Versicherung nach einer Ummeldung?
Die Kfz-Versicherung bleibt bei einer Ummeldung grundsätzlich bestehen, der Beitrag kann sich durch einen Wechsel der Regionalklasse um bis zu 30 Prozent ändern. 3 Faktoren beeinflussen die Versicherungskosten nach einer Ummeldung: die Regionalklasse des neuen Wohnorts, die Typklasse des Fahrzeugs und die Schadenfreiheitsklasse des Halters.
Regionalklasse: Die Regionalklasse ist ein statistischer Wert, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich anhand regionaler Schadenhäufigkeit berechnet. Ein Umzug von einer Region mit niedriger Schadenhäufigkeit (z. B. ländliches Brandenburg, Klasse 1) in eine Großstadt (z. B. Berlin, Klasse 10) erhöht den Beitrag — ein Umzug in umgekehrter Richtung senkt ihn.
Bei Umzug: Der bestehende Versicherer ist über die neue Adresse zu informieren. Die Adressänderung ist Pflicht und kann telefonisch, per App oder online erfolgen. Der Versicherer passt den Beitrag automatisch an die neue Regionalklasse an. Eine neue eVB-Nummer ist bei reinem Umzug ohne Versichererwechsel nicht erforderlich.
Bei Halterwechsel (Fahrzeugkauf): Der neue Halter benötigt eine neue eVB-Nummer von seinem Versicherer. Die Versicherung des Vorbesitzers endet automatisch mit der Umschreibung bei der Zulassungsstelle. Der Käufer übernimmt nicht die Schadenfreiheitsklasse des Verkäufers — er startet mit seiner eigenen SF-Klasse.
Welche Sonderfälle gibt es bei der Kfz-Ummeldung?
Neben der Standard-Ummeldung regelt die FZV 4 häufige Sonderfälle: Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen, Ummeldung nach Erbschaft und Ummeldung eines Firmenwagens. Jeder Sonderfall hat eigene Dokumente und Gebühren.
Wunschkennzeichen: Ein Wunschkennzeichen besteht aus einem frei wählbaren Buchstaben-Zahlen-Block nach dem Bezirkskürzel. Die Verfügbarkeit lässt sich online auf den Portalen der Zulassungsstellen prüfen — die Reservierung kostet 2,60 Euro, die Zuteilung 10,20 Euro (insgesamt 12,80 Euro Aufpreis). Die Reservierung gilt je nach Zulassungsbezirk 10–90 Tage.
Saisonkennzeichen: Ein Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung eines Fahrzeugs für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 2 und maximal 11 Monaten pro Jahr — häufig genutzt für Motorräder, Cabrios und Wohnmobile. Die Kfz-Steuer und Versicherung werden nur anteilig für den Betriebszeitraum berechnet. Die Verwaltungsgebühr entspricht der einer regulären Zulassung.
Ummeldung nach Erbschaft: Bei einem Todesfall ist die Kfz-Ummeldung auf den Erben innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. Zusätzlich zu den Standardunterlagen verlangt die Zulassungsstelle den Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Erbschafts-Ummeldung ist gebührentechnisch identisch mit einem Halterwechsel (24–30 Euro).
Firmenwagen: Die Ummeldung eines Firmenwagens erfordert einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), eine Gewerbeanmeldung und eine Vollmacht des Geschäftsführers für die Person, die die Ummeldung durchführt.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet: die Kfz-Ummeldung erfordert immer einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle mit stundenlangen Wartezeiten. In der Praxis zeigt sich: seit der i-Kfz-Stufe-4-Einführung im September 2023 ist die reine Online-Ummeldung ohne Behördenbesuch möglich — und rund 40 Prozent günstiger als der Gang zum Schalter. Der eigentliche Engpass ist nicht das Portal, sondern die eID-Funktion des Personalausweises. Laut Bundesdruckerei nutzen Stand 2025 nur rund 15 Prozent der Ausweisinhaber die eID aktiv. Wer die Funktion einmal beim Bürgeramt aktiviert (kostenlos, dauert 5 Minuten), spart bei jeder künftigen Kfz-Ummeldung Zeit, Geld und Nerven. Die Kennzeichenmitnahme ist der zweite unterschätzte Hebel: kein Schilderkauf, kein Wartebereich beim Schilderpräger, keine Montage — das Kennzeichen bleibt einfach am Auto.
- Verwaltungsgebühren: 12–32 Euro je nach Vorgang und Kanal (online günstiger)
- Kennzeichenschilder bei Wechsel: 20–35 Euro pro Paar, bei Kennzeichenmitnahme 0 Euro
- Pflicht-Unterlagen: Personalausweis, ZB I und II, eVB-Nummer, SEPA-Mandat, HU-Nachweis
- Online-Ummeldung über i-Kfz: seit September 2023 bundesweit möglich (eID-Funktion Pflicht)
- Frist: unverzüglich — in der Praxis 2–4 Wochen, bei Halterwechsel empfohlen innerhalb von 7 Tagen
- Kennzeichenmitnahme: seit 2015 bei Umzug, seit 2023 auch bei Halterwechsel möglich
Häufige Fragen zur Kfz-Ummeldung
Diese 5 Fragen tauchen bei der Kfz-Ummeldung regelmäßig auf — sie ergänzen die obigen Hauptkapitel um spezifische Detail-Aspekte.
Kann ich mein Auto in einem anderen Bezirk ummelden als meinem Wohnort?
Die Ummeldung ist ausschließlich bei der Zulassungsstelle des Wohnorts möglich — nicht bei einer beliebigen Zulassungsstelle. Der Wohnort bestimmt sich nach der melderechtlichen Hauptwohnung. Bei der Online-Ummeldung über i-Kfz wählt das System automatisch die zuständige Zulassungsbehörde anhand der eID-Daten.
Darf ich mit einem nicht umgemeldeten Fahrzeug weiterfahren?
Das Fahren mit nicht umgemeldetem Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt, solange Versicherungsschutz und gültige HU bestehen. Die Ordnungswidrigkeit liegt in der unterlassenen Ummeldung selbst, nicht im Fahren. Das Verwarnungsgeld beträgt 15 Euro. Erst bei Erlöschen des Versicherungsschutzes oder abgelaufener HU drohen Fahrverbote.
Was passiert, wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug nicht abmeldet?
Der Vorbesitzer haftet weiterhin für Kfz-Steuer und Bußgelder, solange das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen ist. Die Zulassungsstelle informiert den Vorbesitzer über die Umschreibung. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, kann der Vorbesitzer eine Zwangsabmeldung bei der Zulassungsstelle beantragen.
Wie lange dauert die Ummeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort?
Der reine Verwaltungsvorgang dauert 15–30 Minuten. Die Gesamtdauer einschließlich Wartezeit variiert stark nach Zulassungsbezirk und Wochentag — erfahrungsgemäß sind Dienstagvormittage und Donnerstagnachmittage die Zeiten mit den kürzesten Wartezeiten. Eine Online-Terminreservierung (verfügbar bei ca. 80 Prozent der Zulassungsstellen) reduziert die Wartezeit auf unter 10 Minuten.
Brauche ich für die Online-Ummeldung einen Kartenleser?
Ein separater Kartenleser ist nicht erforderlich. Die AusweisApp2 des Bundes nutzt die NFC-Funktion moderner Smartphones (ab iPhone 7 und Android-Geräte mit NFC) zum Auslesen des Personalausweises. Das Smartphone wird an den Ausweis gehalten — die App liest die Daten kontaktlos aus und überträgt sie verschlüsselt an das i-Kfz-Portal.
Quellen und weiterführende Literatur
Die folgenden Quellen bilden die Grundlage der Kosten- und Verfahrensangaben in diesem Artikel.
– Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für alle Verwaltungsgebühren bei der Kfz-Zulassung
– Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) · gesetze-im-internet.de · Regelt Fristen, Kennzeichenmitnahme und Zuständigkeiten der Zulassungsstellen
– Bundesministerium für Digitales und Verkehr — i-Kfz-Portal · bmv.de · Offizielle Informationsseite zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 4)
– Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) — Zulassungsstatistik · kba.de · Aktuelle Zahlen zu Fahrzeugzulassungen und -ummeldungen in Deutschland
– Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) — Regionalklassen · gdv.de · Jährliche Berechnung der Regionalklassen für die Kfz-Versicherung
– Bundeszulassung24 — Kostenübersicht Kfz-Ummeldung 2026 · bundeszulassung24.de · Detaillierte Gebührenaufstellung mit Online-/Offline-Vergleich