Zum Inhalt springen
B Behörden.net
Musterschreiben Fristenrechner Amtsdeutsch Bescheid prüfen Ratgeber Widerspruch schreiben
Start›Ratgeber›Geld und Forderungen
1 Beiträge

Geld und Forderungen

Rückforderungen, Stundung, Ratenzahlung, Vollstreckung und Gebühren.

Rückforderung vom Amt: was jetzt zu tun ist und in welcher Reihenfolge

Aufhebung, Erstattung, Vollstreckung: drei getrennte Schritte, gegen die du getrennt vorgehen musst. Plus die Frage, wann Vertrauensschutz greift.

Geld und Forderungen · 16. August 2026

Direkt zur passenden Vorlage

Widerspruch und Einspruch

Widerspruch gegen einen Bescheid

Fristwahrender Widerspruch mit optionaler Begründung und Antrag auf Akteneinsicht.

Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe
Verfahren und Auskunft

Fristverlängerung beantragen

Bitte um mehr Zeit für Unterlagen, Stellungnahmen oder Begründungen.

Frist: vor Ablauf der laufenden Frist stellen
Verfahren und Auskunft

Akteneinsicht beantragen

Antrag auf Einsicht in die Verwaltungsakte, wahlweise als Kopie oder PDF.

Frist: jederzeit im laufenden Verfahren
BBehörden.net

30 Musterschreiben, 98 erklärte Amtsbegriffe und ein Fristenrechner, der Wochenenden und Feiertage berücksichtigt. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung.

Behörden.net ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Rechtsberatung. Musterschreiben sind Vorlagen, die an den Einzelfall angepasst werden müssen.

Musterschreiben

  • Widerspruch gegen einen Bescheid
  • Begründung eines Widerspruchs nachreichen
  • Fristverlängerung beantragen
  • Akteneinsicht beantragen
  • Sachstandsanfrage mit Fristsetzung
  • Untätigkeitsbeschwerde beim Widerspruch
  • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
  • Alle Vorlagen

Amtsdeutsch

  • Grundlagen
  • Rechtsbehelfe
  • Fristen und Zugang
  • Verfahren
  • Forderungen
  • Sozialleistungen
  • Steuern
  • Alle Begriffe

Behörden.net

  • Fristenrechner
  • Bescheid prüfen
  • Ratgeber
  • Über uns und Redaktion
  • Redaktionsrichtlinien
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
© 2026 Behörden.net Keine Rechtsberatung. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser.