Geld und Forderungen
Rückforderungen, Stundung, Ratenzahlung, Vollstreckung und Gebühren.
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Widerspruch und Einspruch
Widerspruch gegen einen Bescheid
Fristwahrender Widerspruch mit optionaler Begründung und Antrag auf Akteneinsicht.
Frist: 1 Monat ab BekanntgabeVerfahren und AuskunftFristverlängerung beantragen
Bitte um mehr Zeit für Unterlagen, Stellungnahmen oder Begründungen.
Frist: vor Ablauf der laufenden Frist stellenVerfahren und AuskunftAkteneinsicht beantragen
Antrag auf Einsicht in die Verwaltungsakte, wahlweise als Kopie oder PDF.
Frist: jederzeit im laufenden Verfahren