Rückforderung vom Amt: was jetzt zu tun ist und in welcher Reihenfolge

Ein Rückforderungsschreiben löst Panik aus, oft mit vierstelligen Beträgen. Der wichtigste Rat lautet: nicht sofort zahlen und nicht ignorieren, sondern die drei Ebenen auseinanderhalten. Fast immer gibt es mehr Spielraum, als das Schreiben vermuten lässt.

Die drei Ebenen einer Rückforderung

Erstens die Aufhebung. Bevor etwas zurückgefordert werden kann, muss der ursprüngliche Bewilligungsbescheid aufgehoben werden. Das geschieht durch Rücknahme, wenn er rechtswidrig war, oder durch Aufhebung wegen geänderter Verhältnisse.

Zweitens die Erstattung. Erst danach folgt der Erstattungsbescheid, der den Betrag festsetzt.

Drittens die Vollstreckung. Zahlst du nicht, folgen Mahnung, Vollstreckungsankündigung und schließlich Pfändung.

Der häufigste Fehler: Betroffene widersprechen nur der Erstattung. Wird die Aufhebung bestandskräftig, steht die Rückforderung dem Grunde nach fest. Widersprich deshalb gegen beide Bescheide, notfalls in einem Schreiben mit klarer Benennung beider Daten.

Wann Vertrauensschutz greift

Bei begünstigenden Bescheiden schützt das Vertrauen des Empfängers grundsätzlich vor Rücknahme. Dieser Schutz entfällt, wenn der Bescheid durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt wurde, wenn die Rechtswidrigkeit bekannt war oder aus grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.

In der Praxis dreht sich fast jeder Streit um die grobe Fahrlässigkeit. Wer eine Änderung gemeldet hat und trotzdem weiter Geld bekam, handelt nicht grob fahrlässig. Deshalb ist jede schriftliche Veränderungsmitteilung mit Eingangsbestätigung später bares Geld wert.

Fristen, die für dich arbeiten

Die Behörde muss die Rücknahme innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Tatsachen erklären, die sie rechtfertigen. Diese Jahresfrist wird häufig übersehen, gerade wenn ein Vorgang lange in der Akte lag. Ein Blick in die Akte lohnt deshalb doppelt: Er zeigt, wann die Behörde tatsächlich Kenntnis hatte.

Was tun, wenn die Forderung berechtigt ist

Auch dann bleibt Handlungsspielraum, und zwar in dieser Reihenfolge:

  1. Ratenzahlung. Ein konkreter Vorschlag wird deutlich häufiger akzeptiert als die Bitte um Prüfung. Die Vorlage für Ratenzahlung enthält Betrag, Rate und Startdatum.
  2. Stundung. Verschiebt die Fälligkeit, wenn absehbar ist, dass sich deine Lage bessert.
  3. Erlass. Die höchste Hürde, verlangt persönliche oder sachliche Unbilligkeit. Realistisch vor allem bei Säumniszuschlägen und in Härtefällen.
  4. Aufrechnung begrenzen. Bei laufenden Leistungen darf nur in bestimmten Grenzen einbehalten werden. Führt die Aufrechnung zu Hilfebedürftigkeit, ist sie zu reduzieren.

Wichtig bei laufender Zahlungsaufforderung

Ein Widerspruch hemmt die Vollstreckung nicht überall. Bei öffentlichen Abgaben und Kosten entfällt die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes. Dann brauchst du zusätzlich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, sonst läuft das Vollstreckungsverfahren weiter, während dein Widerspruch geprüft wird.

Wann sich anwaltliche Hilfe rechnet

Faustregel aus der Beratungspraxis: ab etwa 1.000 Euro strittigem Betrag, bei Vorwürfen bewusster Falschangaben und immer dann, wenn bereits gepfändet wird. Über Beratungshilfe kostet die Erstberatung in der Regel 15 Euro Eigenanteil.

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Daniel Roth

Daniel Roth ist Redakteur mit Schwerpunkt Sozial- und Verwaltungsrecht und war zuvor sechs Jahre in der Beratung eines Sozialverbands tätig. Er hat hunderte Bescheide geprüft und übersetzt Amtsdeutsch in Sätze, die man nach einmal Lesen versteht.

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